Die KfW-Bankengruppe fördern den Neubau, den Ersterwerb und die Sanierung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude mit dem Ziel der Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes, im Einzelnen:
Energetische Sanierung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude, die einen der folgenden Effizienzgebäudestandards für Bestandsgebäude erreichen:
- KfW-Effizienzgebäude 70
- KfW-Effizienzgebäude 100
- KfW-Effizienzgebäude Denkmal
Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
a) Wärmedämmung
b) Fenster, Vorhangfassaden, Außentüren und Tore
c) Sommerlicher Wärmeschutz
d) Lüftung und Klima inkl. Wärme- und Kälterückgewinnung, Abwärmenutzung
e) Wärme- und Kälteerzeugung, -verteilung und -speicherung, Kraft-Wärme- bzw. Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen
f) Beleuchtung
g) Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Gebäudeautomation
Neubau energieeffizienter, gewerblich genutzter Gebäude, die einen der folgenden Effizienzgebäudestandards für Neubauten erreichen:
- KfW-Effizienzgebäude 55
- KfW-Effizienzgebäude 70
Maßnahmen zur Vorbereitung, Realisierung und Inbetriebnahme
z. B. Nebenarbeiten, Planungskosten und Energiemanagementsysteme
Die Förderung kommt nicht in Frage für:
- Vermietung und Verpachtung zur wohnwirtschaftlichen, gemeinnützigen oder kommunalen Nutzung sowie zur Nutzung in der landwirtschaftlichen Primärproduktion
- Treuhandkonstruktionen
- Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten