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Energieberatung im Mittelstand

- Auszug  ( Quelle : Energieberatung im Mittelstrand )

  - Art und Höhe der Förderung

    - r Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 % der förderfähigen Beratungskosten,

      jedoch maximal 6.000 Euro.

    - Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 % der förderfähigen Beratungskosten,

      jedoch maximal 1.200 Euro.


 - Was sind die relevanten Normen und Grundlagen für die Durchführung der Energieberatung? Wie ist ein Beratungsbericht aufzubauen?

  - Eine förderfähige Energieberatung muss sich an der DIN EN 16247-1 ausrichten. Gemäß der DIN EN 16247-1 bezieht sich ein Energieaudit immer

   auf  eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder 

   einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten.

   Der Energieberatungs bericht ist gemäß den Vorgaben der DIN EN 16247-1 aufzubauen. Im Merkblatt „Hinweise zur Erstellung eines 

   Beratungsberichts“sind die jeweils geltenden gültigen Anforderungen an einen Beratungsbericht detailliert aufgeführt.

 


 

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